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Öffentlicher Mitgliederbereich


Wiederkehrende Fristen und Termine

14. Januar:Letzter Tag für Meldung Antibiotika-Datenbank 2. Halbjahr
1. März bis 30. September:Es ist verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze [..] abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“. Es ist ebenfalls nicht gestattet „Röhrichte […] zurückzuschneiden“ (Bundesnaturschutzgesetzes, §39 Abs. 5 Punkt2 und 3, Ausnahmen sind dort ebenfalls genannt).
1. April:Bei Anträgen auf Dauergrünlandumbruch, die nach dem 1.April bei den zuständigen Bewilligungsstellen eingehen, kann eine Genehmigung vor dem 15. Mai nicht garantiert werden. Empfohlen wird die Antragsstellung bereits ab Herbst bis zeitiges Frühjahr.
15. Mai:Letzter Abgabetermin für die GAP-Anträge.
1. Juni:Stichtag für Flächenänderungen. (Hinzunahme von Flächen) sind bis zum 31. Mai sanktionsfrei und bis zum 10. Juni mit Verspätungskürzung möglich. Nach dem 10. Juni sind nur noch Flächenreduzierungen und Nutzungskorrekturen möglich.
14. Juli:Letzter Tag für Meldungen Antibotika-Datenbank 1. Halbjahr