Geplante Flurbereinigung Frankenmoor
In den Gemeinden Bargstedt, Brest Fredenbeck und Kutenholz wird für Teile der Gemarkungen Aspe, Bargstedt, Ohrensen, Brest und Wedel das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Frankenmoor aufgrund des §86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) angeordnet und umfasst ein Verfahrensgebiet von rund 1.604 ha.
Durch das Flurbereinigungsverfahren soll vorrangig das Wirtschaftwegenetz ausgebaut werden. Zudem unterstützt dieses Verfahren die Wiedervernässung des Moores „Großer See“ und die Gemeinde Bargstedt beim Erwerb von Kompensationsflächen auf Moorstandorten, um Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaschutz aufzulösen und zu entflechten. Durch den Aspekt des Naturschutzes in dem Verfahren können Fördermittel beantragt werden, sodass auch die Kosten der Instandsetzung der Wirtschaftswege für die Anlieger deutlich geringer ausfallen werden. Des Weiteren kann es bei Bedarf seitens der Landwirtschaft zu Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes kommen.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entsteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, welche aus den Eigentümer*innen der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grünstücken und den diesen gleichgestellten Erbbauberechtigten besteht.
In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Frankenmoor wird gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung angeordnet, sodass durch Widersprüche gegen den Einleitungsbeschluss das Verfahren nicht aufgeschoben werden kann. Dennoch kann noch bis zum 20.12.2023 Widerspruch gegen die Einbeziehung des Eigentumgrundstücks in das Flurbereinigungsverfahren beim Amt für regionale Landesentwicklungen (ArL) Lüneburg oder bei der Geschäftsstelle Bremerhaven des ArL Lüneburg erhoben werden.
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